Herzlich Willkommen bei Mag. Karin Schwaiger, Steuerberaterin

Tel. : 05242.71092

Klienten-Info - Aktuell

Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
Dezember 2024
Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz
Kategorien: Klienten-Info
 

Der Basiszinssatz (zuletzt 3,03 %) dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die Senkung des Leitzinses durch die EZB wurde im September 2024 auch der Basiszinssatz von 3,88 % auf 3,03 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

 

Seit 18.9.2024

Bisher

Stundungszinsen

7,53 %

8,38 %

Aussetzungszinsen

5,03 %

5,88 %

Anspruchszinsen

5,03 %

5,88 %

Beschwerdezinsen

5,03 %

5,88 %

Umsatzsteuerzinsen

5,03 %

5,88 %

Bild: © Adobe Stock - sommart


Verwandte Themen:
Basiszinssatz | Stundungszinsen | Aussetzungszinsen | Anspruchszinsen | Beschwerdezinsen | Umsatzsteuerzinsen

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Steuerberatungskanzlei Mag. Karin Schwaiger | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen