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Juli 2004 |
Erfassung der Meldungen gemäß § 109 a EStG in den Steuererklärungen 2003 |
Kategorien: Klienten-Info |
Personen, die 2003 für außerhalb eines Dienstverhältnisses erbrachte bestimmte Leistungen ein Honorar erhalten haben und mittels Formular E 18 vom Leistungsempfänger informiert worden sind, sind verpflichtet dieses Honorar in ihrer Einkommensteuererklärung wie folgt zu erfassen: Einkommensteuererklärung Formular E1 Beilage zurEinkommensteuererklärung FormularE 1a Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) Formular E 6 Bild: © Boggy - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Steuerberatungskanzlei Mag. Karin Schwaiger | Klienten-Info |
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