Tel. : 05242.71092
Klienten-Info - Archiv | Aktuell | Archiv | Suche |
Artikel empfehlen
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen |
November 2012 |
Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für Arbeitgeber |
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info |
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.)
Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie Bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung können 20% der Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Zusätzlich steht ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) zur Verfügung. Alternativ zum Bildungsfreibetrag gibt es eine Bildungsprämie i.H.v. 6%. |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Steuerberatungskanzlei Mag. Karin Schwaiger | Klienten-Info |
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen |